Zahlreiche Freigaben für den neuen Dunlop RoadSmart II
Dunlop hat den brandneuen Sportmax RoadSmart II erfolgreich auf zahlreichen Motorradmodellen aktueller und vergangener Baujahre getestet und hält entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinigungen bereit. Auch RoadSmart, SportSmart und Trailmax TR91 sind nun für weitere Motorräder freigegeben, so dass sich die Zahl der Freigaben für alle vier Profile auf über 500 erhöht.
Dunlop triumphiert in der American Le Mans Serie
Die American Le Mans Serie (ALMS) ist eine Meisterschaft in der sich Reifenhersteller dem Wettbewerb stellen – im Gegensatz zu den meisten internationalen Championaten wie Formel 1 oder MotoGP, in denen die Teilnehmer alle mit der gleichen Reifenmarke antreten. Deshalb stellen die Langstreckenrennen der ALMS in Sachen Reifen die ultimative Herausforderung bezüglich Forschung und Entwicklung dar.
Goodyear Dunlop als Top Arbeitgeber Automotive 2011/12 ausgezeichnet
Die Goodyear Dunlop Tires Germany ist und bleibt einer der attraktivsten Arbeitgeber der Automobilindustrie, das bestätigt nun die Auszeichnung durch das CRF Institute mit dem Titel „Top Arbeitgeber Automotive 2011/12“. Goodyear Dunlop erhielt diese Auszeichnung als Spitzunternehmen der deutschen Automobilbranche nun seit fünf Jahren in Folge.
39 junge Auszubildende von Goodyear Dunlop schließen Berufsausbildung ab und werden übernommen
Am 9. September 2011 haben 39 junge Männer und Frauen ihre Berufsausbildung im technischen wie kaufmännischen Bereich bei der Goodyear Dunlop Tires Germany GmbH in Hanau erfolgreich abgeschlossen und erhielten ihr Abschlusszeugnis.
BMW und Dunlop holen zwei Podiumsplätze in der ALMS
Das Dunlop-bereifte BMW-Team RLL konnte beim sechsten von neuen Läufen zur American Le Mans Series (ALMS) in Road America im US-Bundesstaat Wisconsin mit beiden Autos eine Podiumsplatzierung einfahren.
Lkw-Winterreifen von Goodyear Dunlop – für jedes Wetter der passende Reifen
Seit letztem Jahr hat das Bundesverkehrsministerium die so genannte Winterreifenpflicht im § 2 Abs. 3a der StVO unmissverständlich formuliert. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, die eine M+S-Kennzeichnung besitzen.
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